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Gerichte begrenzen Spielräume zusätzlich

Die Macht der Kammern schwindet

Die Macht der Kammern schwächelt. Waren sie bislang unangefochten Sprecher der Wirtschaft, müssen sie jetzt kämpfen. Rechnungshöfe, Gerichte und mangelndes Interesse der Unternehmen machen ihnen schwer zu schaffen.

Die Macht der Wirtschaftskammern schwindet. Langsam, aber kontinuierlich. Angriffspunkte zeigen sich an mehreren Enden. Das Gesamtbild zeigt eindeutig: Die 79 Industrie und Handelskammern und die 53 Handwerkskammern stecken in der Klemme.

Selbst in ihrem Kerngeschäft, der beruflichen Bildung, können die Kammern nicht mehr schalten und walten wie sie wollen. Das LAG Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 20.10.2017, (Aktenzeichen 15 TaBV 2/17) Grenzen aufgezeigt. Die Entscheidung der Kammer, einen Beschäftigten als Ausbilder zu berufen, ist keineswegs sakrosankt. Der Arbeitgeber oder der Betriebsrat kann die Bestellung überprüfen. Liegt Nichteignung vor, muss der Ausbilder gehen - auch wenn die IHK das anders sieht.

Gerichte begrenzen Machtanspruch

Zwei weitere Urteile begrenzen die Spielräume. Die Kammern haben nach zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus den Jahren 2010 (BVerwG 8 C 20.09) und 2016 (BVerwG 10 C 4.15) kein allgemeinpolitisches Mandat mehr. Sie müssen sehr vorsichtig sein, wozu und wie sie sich öffentlich äußern. Tun sie das nicht, kann für den Betrieb der Anspruch auf Ende der Pflichtmitgliedschaft entstehen.

Es fehlt an Legitimation

Inzwischen formen sich viele kleine Mosaiksteine zu einem Gesamtbild. In Hamburg kippten Kammer-Rebellen bei der letzten Wahl den Präsidenten und die Geschäftsführung aus ihren Ämtern. Zum Entsetzen der deutschen Kammerlandschaft gewannen die aufbegehrenden Unternehmer fast alle Sitze. Ihr Wahlversprechen, die Pflichtbeiträge abzuschaffen, überzeugte viele.

Hinzu kommt die Legitimationslücke: An den Wahlen zur Vollversammlung beteiligen sich weniger als 10% der Unternehmen. An der IHK-Wahl 2017 in Berlin waren es gerade mal 8,9% der insgesamt 280.000 Unternehmen.

Rechnungshöfe finden Missstände

Jetzt rücken auch noch die öffentlichen Controller an. Die Landesrechnungshöfe erhalten immer häufiger die Möglichkeit, das Geschäftsgebaren der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen genau zu überprüfen. Die Kontrollen haben Kritikpunkte zu Tage gefördert: Privilegien bei Dienstwagen, zu hohe Gehälter, Überversorgung bei der Alterssicherung, Anhäufung von Rücklagen.

Fazit: Die Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen bei den Wirtschaftskammern und ihre jetzigen Organisationsstrukturen sind nicht zukunftsfest.

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