Eine Beteiligung kann Betriebsvermögen sein
Die Beteiligung an einer GmbH kann notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens sein. Voraussetzung ist, dass sie für dieses wirtschaftlich vorteilhaft ist. Das ist z. B. dann der Fall, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche branchengleiche Betätigung des Unternehmers entscheidend zu fördern. Oder wenn sie dazu dienen soll, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen des Steuerpflichtigen zu gewährleisten.
Urteil:
BFH, X R 38/17