Virtuelle Hauptversammlungen werden Regelfall
Von der Praxis wurden die virtuellen Versammlungen gut angenommen, so das BMJ. Das macht das Ministerium einerseits an der gesteigerten Präsenz fest. Andererseits hätten sich die Qualität der Antworten auf die Fragen der Aktionäre verbessert. Weiterer Vorteil: Die Aufwendungen der Wirtschaft für Hauptversammlungen sinken nach Schätzungen des BMJ um 35 Mio. Euro.
Ergänzung zum Aktiengesetz
Die dauerhafte Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlungen soll durch eine Ergänzung im Aktiengesetz (AktG) erfolgen. Die wichtigsten Voraussetzung für die Abhaltung der Versammlung sind:
- die vollständige Bild- und Tonübertragung der Versammlung
- Gewährleistung der Stimmrechtsausübung über digitale Kommunikation oder Erteilung einer Vollmacht
- Gewährleistung einer digitalen Redemöglichkeit / Widerspruchsmöglichkeit / Einreichung von Stellungnahmen / Gegenanträge