Gesellschafter gelten Kirchensteuer ab
Die Banken führen ab 2015 Kirchensteuern von Kapitalerträgen direkt ab. Dies gilt auch für Kapitalgesellschaften mit mindestens einem persönlichen Gesellschafter.
Das automatisierte Verfahren zum Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge ab 1.1.2015 gilt auch für Kapitalgesellschaften, wenn mindestens ein Gesellschafter eine natürliche Person ist. Bis zum 31. August 2014 müssen Sie deshalb eine Registrierung und die Zulassung beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Informationen erhalten Sie unter www.bzst.de.