Lift ist formlos absetzbar
Die Kosten für den krankheitsbedingten Einbau eines Treppenlifts können Sie von der Steuer absetzen
Die Kosten für den krankheitsbedingten Einbau eines Treppenlifts können Sie von der Steuer absetzen. Für die Anerkennung benötigen Sie weder ein ärztliches Gutachten, noch eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. So entschied der BFH (6.2. 2014, Az. VI R 61/12). Sie müssen nur glaubhaft machen, dass Sie den Lift nicht aus Bequemlichkeit einbauen ließen.