Netto springt wenig heraus
Steuerliche Entlastungsmaßnahmen köcheln in dieser Legislaturperiode auf Sparflamme. Vor allem die Abschaffung er „kalten Progression“ bringt wenig.
Mehr Netto vom Brutto – daraus wird leider bis 2017 so gut wie nichts. Vor allem die putschartig auf dem CDU-Parteitag (FB vom 15.12.2014) durchgesetzte Beseitigung der „Kalten Progression“ bringt dem Steuerzahler kaum Entlastung. Schuld daran ist die aktuell niedrige Inflation. Der erstmals vorgelegte Steuerprogressionsbericht aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) kommt auf kaum nennenswerte Entlastungen. Bei einer Inflationsrate von 1% liegt der Entlastungsbedarf 2015/16 bei zusammen 37 Euro pro Kopf. Erst bei 2% Preissteigerungsrate sind es 151 Euro oder 12,50 Euro im Monat. Der Grundfreibetrag für Erwachsene bringt deutlich mehr Entlastung. Die gesetzlich vorgeschriebene Anhebung des Existenzminimums für 2015/16 beziffert das BMF auf 298 Euro (von 8.354 Euro auf 8.652 Euro). Auch der Kinderfreibetrag von 240 Euro (von derzeit 7.008 auf 7.248 Euro) hätte für Steuerzahler größere Bedeutung. Ob Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) freilich das Existenzminimum zum 1.1.2015 rückwirkend anhebt oder ins nächste Jahr verschiebt, ist noch offen.
Fazit: Schäuble blickt auf die Bundestagswahl 2017. Da bringen Geschenke wie ein höherer Kinderfreibetrag und der Stopp der Kalten Progression Stimmen. Auch die „schwarze Null“ im Haushalt ist nicht gefährdet.