Schneeballsystem steuerpflichtig
Auch Ihnen nicht gezahlte Zinsen müssen unter Umständen versteuert werden.
Auch nicht gezahlte Zinsen können steuerpflichtig sein. Das gilt jedenfalls nach Auffassung des BFH bei Einkünften aus der Beteiligung an einem sogenannten Schneeballsystem. Neben den gezahlten Zinsen müssen Sie auch Zinsgutschriften und sofort wieder angelegte Zinsen versteuern. Der Fall: Ein Anleger erhielt Gutschriften über Zinserträge, die er sich teils auszahlen ließ, teils wieder anlegte. Das Anlagekapital war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr vorhanden. Folglich forderte der Betreiber des Schneeballsystems den Kläger und die übrigen Anleger jeweils telefonisch auf, den fälligen Zinsbetrag erneut anzulegen. Kamen die Anleger dieser Aufforderung nicht nach, erfüllte er die Auszahlungswünsche. Die Steuerpflicht entsteht laut BFH bereits bei der Zinsgutschrift. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betreiber des Schneeballsystems leistungsbereit und leistungsfähig ist. Dies ist der Fall, solange er Auszahlungsverlangen des jeweiligen Anlegers tatsächlich erfüllt. Dass nicht mehr alle Anleger befriedigt werden können, zählt für die Richter nicht.
Fazit: Der Steuervorteil gegenüber den anderen Anlegern ist bei einem Schneeballsystem offenbar nur temporär.