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Armutszeugnis statt Arbeitszeugnis

Die Pflicht zum falschen Zeugnis

Darüber ärgern sich Unternehmer im In- wie im Ausland: Wenn Sie Mitarbeitern ein Zeugnis ausstellen, müssen sie oft genug die Unwahrheit schreiben. Notfalls werden sie dazu von Gerichten verdonnert. Dadurch werden Mitarbeiterzeugnisse in ihrer Gesamtheit entwertet, findet FUCHSBRIEFE-Chefredakteur Ralf Vielhaber.

Falsch Zeugnis

„Du sollst kein falsch Zeugnis geben wider deinen Nächsten". Ich bin zwar nur mäßig bibelfest und auch schon seit den Tagen meines Geschichtsstudiums konfessionslos, aber der Satz hat sich bei mir eingeprägt. So mahnt das Heilige Buch im achten Gebot Mose.
Dem Gesetzgeber aber ist nichts heilig. Denn er zwingt Arbeitgeber regelmäßig, „falsch Zeugnis abzulegen". Falsch Arbeitszeugnis nämlich. Nicht nur bei uns in Deutschland.
In der Schweiz ist einem Unternehmer der Kragen geplatzt. Die Richter am Arbeits- und Obergericht haben ihm rechtskräftig auferlegt, Passagen wie „Die ihr aufgetragenen Arbeiten erledigte sie zu unserer vollen Zufriedenheit. Wir schätzten ihre fleißige, pflichtbewusste und flexible Art, mit welcher sie die ihr gestellten Aufgaben erledigte", ins Zeugnis aufzunehmen. Und es dann zu unterschreiben.

Richter: Lügen ist keine Urkundenfälschung, wenn das Gericht es anordnet

Auf ihn muss das gewirkt haben wie die Unterschrift unter das Bekenntnis nach der Inquisition. Der Unternehmer will auch nicht die Exkulpation der Richterin akzeptieren. Die da sinngemäß lautet: Lügen ist keine Urkundenfälschung, wenn das Gericht etwas entschieden hat. Das sieht der Mann anders. Ganz anders.
Er sieht sich zur Lüge gezwungen. Und prozessiert weiter. Dabei musste er für seine Standhaftigkeit schon happige Konsequenzen tragen. 6.000 Franken Buße muss er berappen oder 60 Tage in den Knast. Dazu kommen die Gerichts- und die Anwaltskosten der Gegenpartei. Außerdem er erhält einen Strafregistereintrag, war in der NZZ zu lesen.
Vielleicht haben die Richter ja objektiv recht. Vielleicht ist er ein Streithansel. Aber er ist nicht der einzige, der sich mit den Vorgaben bei Arbeitszeugnissen quält. Schließlich geht es doch um einen subjektiven Eindruck. Sonst könnten ja die Richter unterschreiben. Klar, das wäre nicht förderlich für den Karriereweg.
Aber umgekehrt sorgen Richter und Gesetzgeber so nur für ziemlich wertlose, mit Floskeln gespickte Papiere. Bei denen es sich kaum noch lohnt, zwischen den Zeilen zu lesen. Vor allem setzt sich ein grundsätzlich Misstrauen – zumindest bei mir – gegenüber Arbeitszeugnissen fest. Das trifft leider auch die, die es nicht verdient haben, bedauert

Ihr

Unterschrift Ralf Vielhaber

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