Finaler Entwurf des Arbeitszeugnisses gilt
So manches Arbeitszeugnis muss mehrfach korrigiert werden, bevor Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit der Version zufrieden sind. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt musste jetzt entscheiden, ob ein genervter Arbeitgeber wegen zu vieler Änderungen die positive Schlussformel streichen darf.