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Arbeitszeugnis
  • FUCHS-Briefe
  • Genervter Arbeitgeber darf Schlussformel nicht streichen

Finaler Entwurf des Arbeitszeugnisses gilt

Außenaufnahme BAG
© 2023 Das Bundesarbeitsgericht
So manches Arbeitszeugnis muss mehrfach korrigiert werden, bevor Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit der Version zufrieden sind. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt musste jetzt entscheiden, ob ein genervter Arbeitgeber wegen zu vieler Änderungen die positive Schlussformel streichen darf.
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  • Einfacher, schneller und kostengünstiger mit der Blockchain

Digitalzeugnis aus der Bundesdruckerei

Digitale Zeugnisse bald über Blockchain
Hat Potential - das digitale Zeugnis könnte viele Vorteile für Nutzer bergen.
Erinnern Sie sich noch? Das Digitalformat mp3, über das heute so ziemlich jede Musik läuft, wurde 1982 in Deutschland entwickelt. Aber nicht vermarktet. Jetzt startet einen öffentliche Initiative, Zeugnisse auf die Blockchain zu bringen. So smart war Deutschland schon lange nicht mehr. Hoffentlich ist man diesmal auch cleverer als damals.
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  • Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist auch das Zeugnisdatum

Immer wieder Streit ums Arbeitszeugnis

Was für ein Datum gehört auf das Arbeitszeugnis: Der Tag der Ausstellung des Dokuments oder der Termin der formalen rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Mit dieser keineswegs banalen Frage musste sich das Landesarbeitsgericht (LAG) in Köln befassen und setzte glasklar den Punkt.
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  • Arbeitszeugnis muss bestimmten Anforderungen genügen

Pflicht zur Sorgfalt

30.000 Mal landet ein Zeugnisstreit pro Jahr vor den Gerichten. So auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo der Streit vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) landete. In diesem Fall waren gleich drei Punkte strittig.
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  • Armutszeugnis statt Arbeitszeugnis

Die Pflicht zum falschen Zeugnis

Darüber ärgern sich Unternehmer im In- wie im Ausland: Wenn Sie Mitarbeitern ein Zeugnis ausstellen, müssen sie oft genug die Unwahrheit schreiben. Notfalls werden sie dazu von Gerichten verdonnert. Dadurch werden Mitarbeiterzeugnisse in ihrer Gesamtheit entwertet, findet FUCHSBRIEFE-Chefredakteur Ralf Vielhaber.
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  • Textabweichungen beim Zeugnis

Arbeitgeber sollte Zeugnisse besser selbst formulieren

Arbeitsgerichtsprozesse wegen einer Kündigung enden meistens mit einem Vergleich. Die Parteien treffen dabei auch Absprachen zum Zeugnis. Es fragt sich allerdings, ob der Arbeitgeber klug beraten ist, wenn er zustimmt, dass der Arbeitnehmer den Text selbst formuliert und ihm zur Unterschrift vorlegt.
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  • Arbeitszeugnis nicht vom obersten Chef

Big Boss muss nicht signieren

Arbeitszeugnisse haben bei Einstellungen im Betrieb durchaus ihren Wert. Deshalb gibt es oft Streit, über die richtigen Formulierungen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz hatte jetzt sogar zu entscheiden, wer unterschreiben muss.
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  • Auslassen in Arbeitszeugnissen wird negativ gewertet

Hinweis auf Vorgesetzte darf nicht fehlen

In Arbeitszeugnissen können Sie durch Auslassen Fehler machen. Heben Sie bspw. das gute Verhältnis zu Kollegen hervor, lassen Sie das zu Vorgesetzten aber aus, können Sie nachträglich gerichtlich zur Korrektur gezwungen werden.
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  • Arbeitnehmer

Arbeitszeugnisse: Bitte nicht zu positiv

Auch zu positive Arbeitszeugnisse, nicht nur negative haben ihre Tücken. Unter Umständen gelten sie als nicht ordnungsgemäß formuliert.
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Personal: Die richtige Unterschrift

Die Unterschrift unter ein Arbeitszeugnis hat es in sich: Der Richtige muss unterschreiben - und das leserlich.
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Sinnlose Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse sind eine heilige Kuh des Arbeitsrechtes. Sie zu entschlacken, wäre sinnvoll.
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