Eigenbedarfskündigung: Auch für Ferienwohnung
Möchte der Eigentümer einer vermieteten Wohnung diese für sich oder seine Kinder als Ferien- oder Zweitwohnung nutzen, darf er eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Es ist nicht erforderlich, dass zukünftig in der Ferienwohnung der Lebensmittelpunkt liegt.
Urteil:
BGH vom 21.8.2018, Az.: VIII ZR 186/17