Ermäßigter Steuersatz: Abfindungen bei Arbeitsplatzverlust
Abfindungen bei Verlust des Arbeitsplatzes können unter bestimmten Bedingungen einem günstigeren, ermäßigten Steuersatz (Fünftelregelung) unterliegen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil. Allerdings gilt dies nur, wenn die Abfindung zu einer "Zusammenballung" von Einkünften beim Empfänger führt. Das bedeutet, dass der Steuerzahler durch die Abfindung in einem Jahr mehr Geld erhält, als er sonst im normalen Verlauf verdient hätte.
Der steuerliche Vorteil gilt außerdem normalerweise nur dann, wenn die Abfindung im Laufe eines Kalenderjahres ausgezahlt wird. Falls die Abfindung über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt wird, führt dies in der Regel zur Besteuerung zum normalen Steuersatz.
Fazit: Bei Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes kann die Fünftelregelung angewendet werden, um einen günstigeren Steuersatz zu erzielen.
Urteil: BFH, IX R 10/21