LGT Bank AG bietet Top-Beratung nicht nur bei Megatrends
Die LGT ist die weltweit größte Private Banking und Asset Management Gruppe, die vollständig von einer Unternehmerfamilie – dem Fürstenhaus von Liechtenstein – gehalten wird. Seit diesem Monat (Oktober 2022) ist sie an zwei Standorten – München und Hamburg – nach mehr als zehn Jahren Abstinenz auch wieder am Finanzplatz Deutschland vertreten. Als Family Office der Fürstenfamilie von Liechtenstein verfügt die LGT nach eigener Aussage über große Erfahrung in der Verwaltung von Familienvermögen. Diese Expertise ist auch die Basis für die Zusammenarbeit mit ihren Kunden. Dass dies Politik offenbar funktioniert, zeigt u.a. der bravouröse 2.Platz des Instituts in der 2022er TOPs-Bestenliste, den es bereits im Jahr 2021 einnahm.
Kundenanliegen
- Anlagesumme: 1,5 Millionen Euro aus einer Erbschaft
- Anlage: in erster Linie Kapitalerhalt; vor allem in Megatrends und Technologien, die Probleme lösen sowie ggf. in Kryptowährungen, Nachhaltigkeit ist interessant, steht aber gleichberechtigt neben Technologie- und Digitalisierungs-Werten
- Anlagehorizont: Erbschaft „in Ehren“ erhalten; eventuell als Erbe für die Kinder, somit Anlagedauer über zehn Jahre
Ausführliche Diskussion
Positiv auffällig an der Beratung durch die LGT findet der Interessent, dass sich der Berater bei allen Fragen, die dieser oder er selbst anschneidet, sehr viel Zeit nimmt. Er orientiert sich zwar locker an der Präsentation, überspringt aber auch Folien, die zu sehr ins Detail gehen, und bringt so viel Struktur ins Gespräch.
Sehr ausführlich diskutieren sie die aktuelle Situation auf den Kapitalmärkten und welche Strategie notwendig ist, um den gewünschten Kapitalerhalt sicherzustellen. Die Wachstumsstrategie mit 50 bis 80 Prozent Aktien findet der Interessent zwar zunächst gewagt, kann aber der Argumentation des Beraters folgen. Bei einem Anlagehorizont von zehn Jahren und mehr sei ein zwischenzeitlicher Wertverlust von 15 bis 20 Prozent zwar immer noch beunruhigend, aber letztlich verkraftbar.
Gutes Rund-um-Gefühl
Viele Randthemen, wie die Auswirkungen der Inflation, geben dem Gespräch einen angenehmen Rund-um-Charakter. Hier zeigt der Berater, wie viel Expertise er zu bieten hat. Interessant: Der Berater stellt die beiden wichtigsten Inflationstreiber – Nahrung und Energie – vor, ohne die die Inflation eher als normal bezeichnet werden könne.
Ebenfalls ohne Hast grasen Berater und Interessent die Themen ESG und Megatrends, vor allem neue Technologien, ab. Dabei zeigt der Berater nach Ansicht des Kunden in spe ebenfalls ein profundes Wissen.
Megatrends im Vorschlag unterbelichtet
Da sich der Interessent ein wenig in Sachen Geldanlage und Finanzpolitik auskennt, geht die Diskussion insgesamt in die Tiefe, wobei der ursprünglich angesetzte Zeitrahmen weit überschritten wird. Der Berater entschuldigt sich dafür, was der Interessent gar nicht notwendig findet, weil er die Beratung in voller Länge genießt.
Im Anlagevorschlage findet er seine Bedürfnisse insgesamt gut aufbereitet und verständlich dargestellt wieder. Er hebt eine übersichtliche Zusammenfassung im Hauptteil hervor sowie viele detaillierte Informationen im Anhang. Einziger Wermutstropfen: Während die Nachhaltigkeit umfangreich dargestellt ist, spielen seine Wünsche nach Investitionen in Digitalisierung und Zukunftstechnologie eine eher untergeordnete Rolle. In der Hinsicht hatte der Kunde nach der Beratung und dem ausführlichen Gesprächsprotokoll mehr erwartet.
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Adresse:
LGT Bank AG
Herrengasse 12
9490 Vaduz
Liechtenstein
Website: www.lgt.com
Tel: +42 3/235 11-22
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Zusatzinfos: |
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Institutsgruppe: Privatbank |
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Dienstleistungen für Private Banking/Wealth Management-Kunden: |
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(ganzheitliche) Vermögensberatung |
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Diskretionäre Vermögens-/wertpapierverwaltung (Depotmanagement) mit eigener Strategie |
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Anlageberatung |
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Offshore Vermögensberatung |
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Der Interessent genießt eine interessante, in die Tiefe gehende Beratung, die ihn regelrecht begeistert. Wenn der Anlagevorschlag noch mehr auf seine drängenden Fragen nach zukunftsweisenden Investitionen eingegangen wäre, hätte dies für den Beratungsprozess den „krönenden Abschluss“ bedeutet.
Für den Endausscheid genügt die bemerkenswerte Leistung auf jeden Fall.