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LGT Bank AG, Stiftungsmanagement 2022, Auswahlrunde

Ein Vorschlag mit zwei Gesichtern

Wie schlägt sich die LGT Bank im Stiftungsmanager-Test 2022? © styleuneed / fotolia.com
Die LGT Bank AG mit Sitz im liechtensteinischen Vaduz bekennt sich in ihrem Vorschlag für die künftige Stiftung Money Kids zu ihrer Kernkompetenz, die in der Verwaltung und dem Management liquider Vermögenswerte privater sowie gemeinnütziger Stiftungen besteht. Doch wie sieht es mit den anderen, von den Stiftern gewünschten Kompetenzen aus?

Die LGT Bank reicht für die Stiftungsgründung «Money Kids» ein ausführliches Anlagekonzept mit zwei verschiedenen Varianten ein sowie ein weniger umfangreiches Angebot, das die Unterstützung bei der Gründung und Verwaltung der künftigen Stiftung betrifft. Auch wenn dieser zweite Aspekt weniger Raum einnimmt, ist doch das Bemühen der Bank erkennbar, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Was die ständige Stiftungsbetreuung angeht, verweist sie auf Partner des eigenen Netzwerkes, die sie gern für diese Aufgaben vermittelt. Damit ist zumindest klargestellt, dass sie selbst dafür nicht infrage kommt. Umso erfreulicher wirkt, dass sie sich dennoch mit einigen wichtigen Fragen wie Stiftungssitz, Verbrauchsstiftung, Stiftungssatzung und Anlagerichtlinien auseinandersetzt.

Alternativer Stiftungssitz

Als möglichen Stiftungssitz empfiehlt LGT Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz, da sich die Aufsichtsbehörden hier als besonders flexibel und pragmatisch erwiesen haben. Daneben könnte sich das Fürstentum Liechtenstein als interessantes Stiftungsdomizil anbieten – insbesondere für deutsche Stifter. Die Stiftungsgesetzgebung hier sei – vor allem im Vergleich zu Deutschland – einfach und flexibel. Ein interessanter Gedanke.

Bei den Hinweisen zur Stiftungssatzung dreht sich vieles um das Thema „Handlungsspielraum bewahren“, wie es sich die künftigen Stifter gewünscht haben. Es „könnte bei der Gründung der Stiftung erwogen werden, zunächst eine nicht-rechtsfähige Stiftung – mit in der Satzung vorgesehener Möglichkeit auf Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung – zu errichten“, rät die Bank und erklärt: „Hintergrund ist, dass Satzungsanpassungen erfahrungsgemäß zwischen Stifter und Stiftungsträger deutlich einfacher vorzunehmen sind als bei einer rechtsfähigen Stiftung. Außerdem unterliegen nicht-rechtsfähige Stiftungen nicht der Stiftungsaufsicht.“Gut, aber das Thema ist bie den Stiftern "durch".

Das wünschen sich die Stifter ins spe

  • Stiftung mit Namen "Money Kids" oder "Money Kings" will für mehr Finanzbildung an Schulen sorgen
  • 3,5 Millionen Euro liquide Mittel und Jahresmieteinkünfte einer Immobilie in Höhe von 108.000 Euro stehen dafür zur Verfügung
  • gewünscht ist ein Anlagekonzept mit erwarteten Ausschüttungen von mindestens 50.000 Euro pro Jahr, dem Vorgehen beim Investieren sowie einer international ausgerichteten und diversifizierten Anlage
  • Hilfe bei der Stiftungsgründung und -verwaltung
  • Empfehlung, ob eine Ewigkeits- oder Verbrauchs- bzw. Hybridstiftung gegründet werden soll.

Teilung des Kapitals wird empfohlen

Auch das Thema Ewigkeits- oder Verbrauchsstiftung diskutieren die Autoren des LGT-Vorschlags. Nach eingehender Betrachtung des Rechtsrahmens kommen sie zu dem Schluss, dass man die Idee, das Kapital in grundsätzlich zu erhaltendes Grundstockvermögen und optional für Stiftungszwecke zu verbrauchendes sonstiges Vermögen zu unterteilen, unterstützen kann. Formulierungsvorschläge für die Satzung, übermittelt von Kooperationspartnern, ergänzen diesen Part.

Beim Vorschlag für die Anlagerichtlinie geht LGT u.a. dezidiert auf die Immobilie in Köln ein, die Teil des Gesamtkonzeptes ist. Sie bemerkt, dass alle drei Jahre eine Bewertung und eine Renditeberechnung erfolgen sollte, um frühzeitig einen Handlungsbedarf zu erkennen. Ansonsten wird ein Aktieninvestment von 0 bis 75 Prozent sowie Alternative Anlagen wie Gold von bis zu 20 Prozent festgeschrieben. Das scheint ausgewogen zu sein.

Langfristige Stabilität und kurzfristige Agilität

Wie vom Stifterpaar gewünscht, erklärt die Bank ihren Investmentprozess gut verständlich und grafisch aufbereitet. In sechs Schritten, von der strategischen Allokation bis zum Risikomanagement, wird dargestellt, wie langfristige Stabilität und kurzfristige Agilität erreicht werden sollen. Und dann breitet die Bank ihre Kernkompetenz, den Anlagevorschlag, vor dem geneigten Leser aus.

Darin werden zwei Varianten – ohne und mit Verbrauch – entwickelt. Die erwartete Rendite fällt demnach bei der klassischen Ewigkeitsstiftung mit 4,39 Prozent p.a. vor Kosten etwas geringer aus als bei der hybriden Variante, bei der 4,76 Prozent erwartet werden. Der maximale Drawdown dagegen spricht mit 12,4 Prozent eher für den Klassiker im Vergleich zu 14,3 Prozent bei der hybriden Stiftung.

Ausschüttungen sind gewährleistet

Was die Ausschüttungen angeht, sieht der Vorschlag für beide Formen die jährliche Mindestmenge von 50.000 Euro gewährleistet. 2,24 Prozent bzw. 78.400 Euro p.a. an ordentlichen Erträge nach Kosten (Ewigkeitsstiftung) stehen dabei 1,6 Prozent bzw. 56.000 Euro p.a. gegenüber. Bei den außerordentlichen Erträgen ist das Verhältnis 1,5 Prozent (52.000 Euro) zu 2,51 Prozent (87.850 Euro).

Konkret bedeutet das für die Ewigkeitsstiftung eine strategische Aufteilung in 48 Prozent Anleihen, 50 Prozent Aktien und 2 Prozent Liquidität. Taktisch wird eine etwas höhere Liquidität von 5,1 Prozent bei 44,9 Prozent Anleihen empfohlen. Die Währungsallokation zeigt sich sehr breit gestreut, wobei Euro (72,4 Prozent) und US-Dollar (12,9 Prozent) dominieren. Eine Stiftungsplanung mit erwartbaren Ausschüttungen bis zum Jahr 2026 ergänzen diesen Teil.

Gleiche Kosten für beide Varianten

Beim zweiten Vorschlag für die Hybridstiftung (2 Millionen Euro Grundstock, 1,5 Millionen Euro Verbrauch) spielen auch Alternative Investments in einer Höhe von strategisch 12 Prozent eine Rolle. Dazu sollen jeweils 43 Prozent Anleihen und Aktien sowie 2 Prozent Liquidität kommen. Im konkreten Vorschlag zeigt sich die Verteilung wie folgt: 59,9 Prozent Aktien, 27,2 Prozent Anleihen, 7,2 Prozent Liquidität sowie 5,8 Prozent Alternative. Auch hier ist die Währungsseite breit gestreut. Stiftungsplanungen sowohl für den Grundstock als auch für das sonstige Stiftungsvermögen für fünf Jahre komplettieren das Angebot.

An Kosten würden für diese Dienstleistungen eine All-in-Fee in Höhe von 0,65 Prozent p.a. entstehen – und zwar für beide Varianten.

Offene Punkte

Was in der Ausarbeitung fehlt, ist eine Darstellung des nachhaltigen Ansatzes, obwohl dieser nach Aussage der Bank bei ihren Überlegungen eine wichtige Rolle spielt. Zudem geht sie anders als einige Mitbewerber gar nicht auf das Schulprojekt ein, um das sich die Stiftung ja drehen soll. Auch eine anfängliche Zusammenfassung der Ausschreibung sucht der Leser vergeblich. Lediglich beim eigentlichen Anlagevorschlag werden die Kriterien erwähnt.

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Kontakt

Michael Siegmund

00423/235 1161

michael.siegmund@lgt.com


Zusatzinfos


Honorar: 0,65 % 
Strategische Asset Allocation: Ewigkeitsstiftung: 48 % Anleihen, 50 Prozent % und 2 % Liquidität; Teilverbrauchsstiftung: je 43 % Anleihen und Aktien, 12 % Alternative Investments und 2 % Liquidität
Renditeerwartung: Ewigkeitsstiftung: 4,39 % p.a. vor Kosten; Teilverbrauchsstiftung: 4,76 % p.a. vor Kosten
Risikokennzahl(en):  maximaler Drowdown: Ewigkeitsstiftung: 12,4 %; Teilverbrauchsstiftung: 14,3 %
Inflationserwartung: k.A.
Vorschlag für den Stiftungssitz: Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Liechtenstein

 

Fazit: Die LGT Bank bewirbt sich mit einem Vorschlag, der im oberen Segment der Konzepte mitspielt. Positiv kann die Gegenüberstellung zweier verschiedener Anlagevarianten gewertet werden, inklusive der Ausschüttungsplanung. Was die sonstigen Dienstleistungen bei Stiftungsgründung und -betreuung betrifft, macht die Bank erste, interessante Überlegungen. Sie verweist dann aber größtenteils an ihr Experten-Netzwerk.

Der Vorschlag hat das Zeug, es in die Ausscheidungsrunde zu schaffen.

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