Hohes Alter schützt vor Kündigung
Kündigung: Hohes Alter schützt
Ältere Menschen in Mietwohnungen haben einen besonderen Kündigungsschutz. In einer Entscheidung des Berliner Landgericht (LG) heißt es jetzt, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können. Die Richter entschieden, dass zwei 84- und 87-jährige Mieter in ihrer Wohnung bleiben können.
Urteil: LG Berlin vom 12.3.2019, Az.: 67 S 345/18