In großen Unternehmen ist die Kündigung eher eine knifflige Angelegenheit: Arbeitgeber müssen in jedem Einzelfall das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwenden. Anders Arbeitgeber, die einen Kleinbetrieb führen: sie haben ‚Kündigungsfreiheit‘. So lange sie die Fristen beachten, können sie kündigen, wen und warum sie wollen. Arbeitgeber, die gleich mehrere Kleinbetriebe führen und dadurch über die magische Beschäftigtenzahl von fünf rutschen, können allerdings diese Freiheit nicht mehr nutzen.