In eigener Sache: Korrektur
In unserer Ausgabe vom 12. April (FB Nr. 28) schrieben wir: Wer gegenüber Produkttestern Informationen zurückhält, darf sich hinterher nicht über Bewertungsabschläge beschweren. Das haben die Richter des OLG Stuttgart (Urteil vom 05.04.2018, Az. 2 U 99/17) gerade in einem Streitfall zwischen dem Rasierklingen-Hersteller Wilkinson Sword und der Stiftung Warentest festgestellt. Richtig ist: Der Gerichtsstreit fand zwischen den beiden Rasierklingen-Herstellern Wilkonson und Gilette statt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.