Nachträgliche Mietminderung ist machbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) heizt den „Volkssport Mietminderung" an. Im Internet kursieren bereits Mietminderungstabellen, in denen bis zu 600 Varianten aufgelistet sind. Der BGH hat jetzt noch eine weitere hinzugefügt.
Ein Mieter verliert sein Minderungsrecht auch bei einer ohne Vorbehalt weiterbezahlten vollen Miete nicht. Eine nachträgliche Mietminderung ist immer dann möglich, wenn der Mieter davon ausgehen konnte, dass er für die Kürzung das Einverständnis des Vermieters benötigt.