Ausgleich auf Steuerzahlerkosten
Die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ist das Großprojekt der Regierungskoalition.
Nach der Sommerpause beginnen die Verhandlungen um den künftigen Länderfinanzausgleich. Dafür bereitet das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Bund-Länder-Kommission vor, die sich mit dem Thema befassen wird. Beteiligt werden die Ministerpräsidenten- und die Finanzministerkonferenzen. Ungeklärt ist die später vorgesehene Vertretung der Parlamente und der Kommunen. Bis 2019 muss der Ausgleich neu geregelt sein. Im Grunde müssen die Eckpunkte noch in dieser Legislaturperiode stehen. Greifbare Ergebnisse soll die Öffentlichkeit aber erst nach der nächsten Bundestagswahl im September 2017 zu hören bekommen. Doch nicht nur terminlich, auch inhaltlich sind zwischen Länderchefs und Kanzleramt bereits einige Grundzüge der künftigen Regelung andiskutiert. Es gibt bereits stilles Einvernehmen darüber, dass die Zahlungen der Geberländer reduziert werden und der Bund verbleibende Lücken übernimmt. Sie sollen durch die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags – eingeführt aus Anlass der deutschen Wiedervereinigung zum Aufbau Ost –, eine Anhebung der Mehrwertsteuer sowie die Anhebung oder Ersetzung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge von derzeit 25% gedeckt werden. Für die nächste Regierung hat diese Überlegung besonderen Charme. Auf diese Weise können zugleich die absehbaren Löcher bei der Finanzierung der Mütterrente gefüllt werden. Derzeit holt sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Geld ziemlich dreist noch aus der Rentenkasse und damit ausschließlich von den Beitragszahlern. Er steht mit der Union bis 2017 bei den Wählern im Wort, keine Steuererhöhungen durchzuführen. Zugleich arbeiten die Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Rheinland-Pfalz an der Neudefinition des Begriffes „Geberland“. Derzeit zählen alle drei noch zu den Nehmerländern – nur Bayern und Baden-Württemberg gelten als Nettozahler. Sie wären somit auch die einzigen, die profitieren würden, wenn das Bundesverfassungsgericht die Klage Bayerns zugunsten einer Reduktion der Geberzahlungen entscheidet. Alle drei möchten, dass auch der Umsatzsteuerausgleich als Länderfinanzausgleichszahlung gewertet wird. Die Empfängerländer haben dazu vergangene Woche auf einer Konferenz in Berlin sehr kontrovers debattiert – ohne zu einem Ergebnis zu kommen.
Fazit: Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs zu einer erheblichen Mehrbelastung der Steuerzahler führen wird.