Ausländer-Mehrheit erlaubt
Mehrheitsübernahmen in Algerien durch Ausländer sollen wieder möglich werden. Dies geschieht auf Druck der WTO.
Ausländer sollen künftig Mehrheiten an algerischen Unternehmen besitzen dürfen. Seit 2009 ist dies verboten. Künftig sollen „nichtstrategische Bereiche“ sowie kleine und mittlere Unternehmen davon ausgenommen werden. Hintergrund sind die seit 1987 laufenden Beitrittsverhandlungen mit der WTO. Diese hatte die Regelung kritisiert. Allerdings will Algier nach wie vor ein Vorkaufsrecht des Staates behalten. Ab wann die neue Rechtslage gelten wird, ist noch unbekannt.