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Steuern für Stromeinspeisung sparen

PV-Anlagen als Liebhaberei einstufen lassen

Besitzer von Photovoltaik-Anlagen und kleinen Blockheizkraftwerken können ordentlich Steuern sparen. Möglich wird das durch eine Regelung, die PV-Anlagen als Liebhaberei einstuft. Das geht ganz einfach mit einem kurzen Antrag. FUCHSBRIEFE zeigen, wie es geht und für wen sich das lohnt.
Das Finanzministerium (BMF) hat eine vorteilhafte Regelung für Besitzer kleiner Photovoltaik-Anlagen und kleiner Blockheizkraftwerke getroffen. Kleine Anlagen können inzwischen sehr einfach als "Liebhaber-Betrieb" eingestuft werden. Denn das BMF geht für die kleinen Anlagen auf Antrag davon aus, dass es keine Gewinnerzielungsabsicht gibt. Das hat spürbare steuerliche und bürokratische Vereinfachungen zur Folge. 

Eigentümer können dadurch spürbar Steuern und auch bürokratischen Aufwand sparen. Wer eine PV-Anlage oder ein Blockheizkraftwerk hat und Strom ins Netz einspeist, der war bisher immer als Unternehmer tätig. Er musste die Anlage steuerlich betrachtet wie einen Betrieb führen, Einnahme und Ausgaben aufschlüsseln und den Gewinn (meist in der vereinfachten Einnahmeüberschussrechnung, EÜR) versteuern.

Ein Antrag, schnell und einfach Steuern sparen

Die Neuregelung greift für Anlagen bis zu einer Leistung von immerhin 10 kWP. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage frühestes ab 1. Januar 2004 in Betrieb gegangen ist. Beim Erwerb gebrauchter PV-Anlagen ist das Datum der Erstinbetriebnahme relevant. Besitzer solcher Anlagen müssen nur einen Antrag an das Finanzamt stellen. Das bewilligt in aller Regel ohne weitere Prüfung.

Besonders lohnenswert ist der Antrag in Fällen, in denen eine solche PV-Anlage schon lange abgeschrieben ist. Denn die in den Vorjahren realisierten und mit den Gewinnen verrechneten Verluste werden als abgeschlossen betrachtet. Sie bleiben dem Eigentümer somit erhalten. Lediglich für Folgejahre können etwaige Verluste nicht mehr mit Gewinnen verrechnet werden.

Fazit: Die Regelung ist günstig für alle Eigentümer von Anlagen, die schon zum Großteil abgeschrieben sind. Wer die Anlage als Liebhaberei einstuft, kann Verluste zwar nicht mehr anrechnen, dafür aber auch alle Einnahmen unversteuert behalten und viel bürokratischen Aufwand in der Steuererklärung sparen.

Hinweis: Für den Antrag benötigen Sie nur 30 Sekunden und die Steuernummer des Betriebs. Ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und Absenden. Einen Link zu dem Antrag finden Sie bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe: https://tinyurl.com/y738j5py.

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