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Anrechnung der Prozesskosten als Werbungskosten

Streit um nachehelichen Unterhalt

Im Streit um die Zahlung von nachehelichem Unterhalt hatte das Finanzgericht eine positive Entscheidung getroffen. Es akzeptierte die Anrechnung der Prozesskosten als Werbungskosten. Der Bundesfinanzhof hat dieses Urteil nun aufgehoben - aber eine andere Tür zur Berücksichtigung der Kosten aber nicht geschlossen.
Streiten sich Geschiedene vor Gericht über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts, können die Prozesskosten dafür nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Der BFH hat mit seiner Entscheidung das Urteil des Finanzgerichts (FG) aufgehoben. Das FG hatte noch argumentiert,

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