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Werbungskosten
  • FUCHS-Briefe
  • EU-Finanzminister beschließen neue Steuer-Sanktionen gegen Russland

Steueroase Russland: Was das für Unternehmen bedeutet

Embargo gegen Russland
Embargo gegen Russland. © Tomas Ragina / Getty Images / iStock
Wer noch Geschäftsbeziehungen zu Russland unterhält, kommt ab 2024 noch mehr in die Bredouille. Dann treten neue Steuersanktionen gegen Moskau in Kraft. Das betrifft auch diejenigen, die noch russische Vermögenswerte halten. FUCHSBRIEFE erklären, worauf sich Unternehmer und Anleger einstellen müssen.
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  • BFH sagt "nichts da"

Steuerliche Absetzbarkeit bei Aufwendungen des Dienstwagens

Auto fährt über eine Landstraße
Auto fährt über eine Landstraße. © Christoph Hardt / Geisler-Fotopress / picture alliance
Viele Angestellte freuen sich in den Genuss eines Firmenwagens zu kommen. Fraglich war aber bislang, inwieweit Aufwendungen steuerlich abzugsfähig waren. Der BFH hat nun ein Machtwort gesprochen.
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  • Sind Taxis öffentliche Verkehrsmittel?

Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitswegs

Taxi
Taxi. © hayatikayhan / Getty Images / iStock
Den Weg zur Arbeit kann man in der Steuererklärung berücksichtigen lassen. Dabei gibt es allerdings auch Ausnahmen und Sonderregeln, etwa für Leute mit Behinderung.
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  • Steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers

Nicht jeder benötigt ein Büro

Eine Frau im Home Office während einer Online-Besprechung.
Junge Frau im Homeoffice. © JenkoAtaman / stock.adobe.com
In vielen Berufen ist es nicht üblich, das Angestellte ein eigenes Büro haben - etwas in der Gastronomie, im Bereich Gebäudeservices oder wie in einem jüngst verhandelten Fall bei einer Flugbegleiterin. Wenn diese aber dennoch ein privates Arbeitszimmer haben - wie ist das dann steuerlich zu werten?
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  • Positives Gerichtsurteil für doppelte Haushaltsführung

Zweitwohnungsteuer zusätzlich absetzbar

Eine Hand hält an einem ausgestreckten Finger einen Schlüsselbund mit Schlüsseln
Eine Hand hält an einem ausgestreckten Finger einen Schlüsselbund mit Schlüsseln. © photo 5000 / Fotolia
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung angemietet hat, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Das gilt auch für die immer öfter erhobene Zweitwohnungssteuer. Das hat das Finanzgericht München entgegen der Auffassung des Finanzamtes entschieden. FUCHSBRIEFE erklären Ihnen, was Sie alles absetzen können.
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  • Aufwendungen für ein Erststudium sind keine Werbungskosten

Das Studium von der Steuer absetzen

Hörsaal an der Uni Bremen
Hörsaal an der Uni Bremen. (c) Michael Ihle/Universität Bremen
Wer selbst studiert hat oder das Studium der eigenen Kinder finanzieren muss weiß: das kann teuer werden. Zum Glück kann man einen Teil der Kosten von den Steuern absetzen. Doch unter welchen Steuerbestand fällt das eigentlich?
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  • Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte

Die Flugzeugkilometer absetzen

Flugzeugflügel
Die Flugzeugkilometer absetzen. Copyright: Pixabay
Normalerweise hat ja jeder Angestellte in seinem Betrieb einen Arbeitsplatz. Glücklich dem, der das nicht hat. Er kann sogar die Kilometer mit dem eigenen Flugzeug zu Auswärtsterminen absetzen.
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  • Kann man das Auslandssemester steuerlich absetzen?

Tipps für die steuerliche Behandlung des Studiums

Steuerzahlern stellt sich immer wieder die Frage, welche Kosten vom Studium steuerlich absetzbar sind. Der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Gericht in Steuersachen musste sich jüngst mit einer jungen Frau auseinandersetzen, die ihr Auslandssemester als Werbungskosten absetzen wollte. Durfte sie das?
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  • Sanierung des Entwässerungskanals

BFH rechnet Sanierungskosten den Werbungskosten zu

Auch ein Entwässerungskanal hält nicht ewig. Muss er saniert werden, fallen auch private Kosten auf dem eigenen Grundstück an. Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob dies Anschaffungskosten oder Betriebsausgaben sind. Das hat für die steuerliche Abzugsfähigkeit erhebliche Relevanz.
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  • Saubere Dokumentation der Nutzung der Zweitwohnung führt zum Erfolg

Strategisch wichtige Zweitwohnung sind Werbungskosten

Doppelter Wohnsitz am Arbeitsort, damit kann das Finanzamt umgehen. Aber dass eine leitende Mitarbeiterin einer Firma ihren zweiten Wohnsitz aus beruflich-strategischen Gründen in Hamburg hat und dies obwohl die Elbmetropole nicht einmal der Sitz der Firma ist, das wollte das Finanzamt nicht akzeptieren. Die Sache ging vors Finanzgericht.
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  • Nahezu ausschließlich beruflich genutzt Medien sind steuerlich absetzbar

Sky-Fußball-Abo können Werbungskosten sein

Wer seinen Medienkonsum (Zeitschrift, Fachdienste, TV-Dienste oder Bücher) überwiegend geschäftlich oder beruflich nutzt, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Die Finanzämter und Gerichte sind da allerdings sehr streng. Jetzt mußte das Finanzgericht (FG) Düsseldorf sein Urteil komplett korrigieren.
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  • Bei Fremdwährungskredit

Wechselkursverluste keine Werbungskosten

Gerade Immobilien finanzier(t)en Eigenheimkäufer gern mit Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken. Es lockt(e) der niedrige Zins. Doch das kann gehörig ins Auge gehen. Denn kein Wechselkurs ist langfristig wirklich stabil. Und wer dann den Schaden hat, den bestraft auch noch der Fiskus.
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  • Swapzinsen sind keine Werbungskosten, manchmal aber doch

Swapzinsen und Werbungskosten

Gleich zwei unterschiedliche Entscheidungen zur Berücksichtigung von Swapzinsen als Werbungskosten haben die Finanzgerichte (FG) in Münster und Rheinland-Pfalz getroffen. Allerdings gab es feine Unterschiede in den Fallkonstellationen.
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  • Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten

Zweitwohnungsverkauf in Ruhestandsplanung einbeziehen

Mitarbeiter unterhalten am Tätigkeitsort immer wieder eine Zweitwohnung. Wenn sie in Ruhestand gehen, verkaufen sie diese. Doch das kann steuerlich Nachteile haben.
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  • Bei Trainerjob

Sky-Abo berufliche Aufwendung

Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein. Voraussetzung: es liegt eine berufliche Veranlassung vor. Ob das so ist, müssen die Finanzämter oder Finanzgerichte prüfen. Liegt auch eine Privatnutzung vor (was i.d.R der Fall sein wird), wären die Aufwendungen ggf. nur teilweise abziehbar.

Urteil: BFH VI R 24/16

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  • Auf den Verein kommt es an

Trainer im Nebenberuf hat Steuervorteil

Erhält ein nebenberuflicher Sporttrainer Einnahmen von weniger als 2.400 EUR im Jahr und hat er höhere Unkosten durch seine Trainertätigkeit, z.B. Fahrtkosten zum Training, kann er unter Umständen sogar einen Verlust bei seiner Einkommensteuer geltend machen. Dazu ist aber erforderlich, dass er als nebenberuflicher Trainer z.B. für einen gemeinnützigen Sportverein mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist. Das ist inzwischen das 2. Urteil dieser Art des höchsten deutschen Steuergerichts. Das erst Urteil ist von der Finanzverwaltung bislang nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit nicht zur allgemeinen Anwendung durch die Finanzämter freigegeben worden.

Urteil: BFH, VIII R 17/16

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  • Wenn Werbungskosten geltend gemacht werden

Nießbrauch muss endlich sein

Nießbrauchsregelungen haben so ihre Tücken. Der BFH hatte sich jetzt mit einem Fall zu beschäftigen, in dem ein Erbe seiner Schwester deren Grundstücksanteil abkaufte und Werbungskosten für die Schuldzinsen geltend machen wollte. Doch dem kam ein Nießbrauchsrecht dazwischen.
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  • Verkäufer kann den Schaden absetzen

Untergeschobenes Falschgeld sind Werbungskosten

Fühlen, sehen, kippen – so lässt sich Falschgeld entlarven. Aber was ist, wenn ein Maschinen-Verkäufer trotzdem am Ende des Tages nur Falschgeld mit in die Firma bringt? Dann hilft das Finanzamt.
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  • Trauerredner kann schwarzen Anzug nicht als Werbungskosten absetzen

Trauerkleidung ist immer privat

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg kennt kein Pardon: Ein Trauerredner muss seinen schwarzen Anzug nicht nur selbst bezahlen. Er darf auch den Fiskus nicht an den Kosten beteiligen. Interessant ist die Begründung.
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