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Arbeitskleidung
  • FUCHS-Briefe
  • 18.242 Euro für das Duschen während der Arbeitszeit

Gehört Duschen zur Arbeitszeit?

Ein Mann wäscht sich unter der Dusche
Ein Mann wäscht sich unter der Dusche. © happyphoton / Getty Images / iStock
Die vorgeschriebene Arbeitskleidung zu tragen, ist in vielen Branchen völlig normal. Immer wieder gibt es allerdings Streit, ob das An- und Ablegen der Arbeitskleidung schon Arbeitszeit ist. Das Landesarbeitsgericht musste nun sogar klären, ob Duschen zur Arbeitszeit gehört.
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  • Arbeitsverhalten bestimmt allein der Arbeitgeber

Arbeitgeber kann Kleiderordnung allein festlegen

Erneuerung des Fahrbahnbelags
© Hans Ringhofer / picturedesk.com / picture alliance
Wechselt die Firma den Eigentümer, dann ist es Zeit, den Kleiderschrank auszumisten. Die Arbeitskleidung mit dem Logo der alten Firma gilt es zu entsorgen oder zumindest abzukleben. Das Arbeitsgericht in Suhl musste jetzt entscheiden, ob der Betriebsrat bei dieser Dresscode-Aktion mitreden kann.
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  • Arbeitsgericht eröffnet neue Möglichkeiten

Umkleidezeit ist nicht immer Arbeitszeit

Drei Reinigungskräfte mit oranger Arbeitskleidung
Drei Reinigungskräfte mit oranger Arbeitskleidung. Copyright: Pexels
Eigentlich ist die Sache klar: An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung und dafür zurückzulegende innbetriebliche Wege sind Arbeitszeit und vom Arbeitgeber zu bezahlen. Durch wiederholte Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dies so entschieden. Umso bemerkenswerter, dass derselbe fünfte Senat des BAG jetzt zwei wichtige Ausnahmen von der Grundsatzregel zulässt.
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  • Wo beginnt die vertragliche Pflicht?

Umziehen zuhause gehört nicht zur Arbeitszeit

Umziehen beim Beginn der Tätigkeit ist Arbeitszeit, wenn das Tragen einer bestimmten Kleidung Pflicht ist. Schließlich erfüllt der Arbeitnehmer eine vertragliche Pflicht. Aber es gibt bei diesem leidigen Thema eine wichtige Einschränkung.
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  • Arbeitgeber ist zur Bereitstellung von Schutzbekleidung verpflichtet

Schutzmaske am Arbeitsplatz: Muss der Arbeitgeber zahlen?

Die Mund-Nase-Hygiene-Maske gehört inzwischen in Deutschland zum Alltag. Überall sind sie anzutreffen: in Bus und Bahn, im Restaurant und beim Friseur. Für viele gehören sie inzwischen auch zum Berufsalltag. Fragt sich nur, wer sie dann bereitstellt und bezahlt?
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