OP-Maske ist keine persönliche Schutzausrüstung
Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung zählt im Betrieb zu den wichtigsten Corona-Maßnahmen, um Ansteckungen zu reduzieren. Dabei ist es nicht egal, ob eine OP- oder FFP2-Maske die Nase und den Mund bedecken. Jetzt musste das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entscheiden, ob Masketragen sogar einen Zuschlag zum Entgelt rechtfertigt.