Verluste vollständig abziehbar
Für die ehemaligen Besitzer von Lehman-Zertifikatengibt es zum Teil doch noch Glück im Unglück. Dafür sorgt jetzt der Bundesfinanzhof. Er verschafft einer Sonderregelung von 2007 Gültigkeit.
Stand: 11.08.2017 19:01
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