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Ein-Prozent-Regelung
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  • Reichweite ausschlaggebend für Vergünstigung

Neue steuerliche Anforderungen für E-Autos

Grünes Stromkabel mit Stecker in Form eines Autos
Grünes Stromkabel mit Stecker in Form eines Autos. © Mipan / Panthermedia
Werden E-Autos als Dienstwagen genutzt, gelten für Unternehmen nun neue gesetzliche Anforderungen für steuerliche Vergünstigungen.
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  • Anforderungen an Einträge im Fahrtenbuch

Fahrtenbuch: Finanzamt muss Ungenauig­keiten hinnehmen

Innenleben einer Lkw-Fahrer-Kabine
Innenleben einer Lkw-Fahrer-Kabine. Copyright: Pexels
Wer den Dienstwagen kaum privat nutzt, wählt nicht die übliche ‚Ein-Prozent-Regelung‘, sondern die Variante ‚Fahrtenbuch‘ als Nachweis der Fahrten für das Finanzamt. Der Fiskus hat sich einiges ausgedacht, um mit allerlei bürokratischen Vorgaben den Fahrtenbuchschreibern das Leben schwer zu machen. Das Finanzgericht (FG) Niedersachen, hat diesem Treiben aber jetzt Grenzen gesetzt.
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  • Bereitgestellter betrieblicher Pkw wird nicht immer auch für private Zwecke genutzt

Keine Privatnutzung bei Uralt-Kastenwagen

Betriebliche Fahrzeuge, die auch zur Nutzung für private Zwecke zur Verfügung stehen, werden tatsächlich auch so genutzt. Aber ist das auch so, wenn dem Chef ein repräsentativer Oldtimer Mercedes Benz C 280 T (Baujahr 1997) zur Verfügung steht?
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  • Drei Porsche, dreimal privater Vorteil

Auch bei drei Dienstwagen gilt die "Ein-Prozent-Regelung"

Manche mögen es gerne üppig: Ein Geschäftsführer hat gleich drei Porsche als Dienstwagen zur Verfügung. Zur privaten Nutzung wollte er sich bei seiner Steuerklärung aber nur ein Fahrzeug anrechnen lassen. Mit Erfolg?
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