Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
Elternzeit
  • FUCHS-Briefe
  • Elternzeit heißt nicht Stillstand der Arbeitsorganisation

Kündigung während der Elternzeit möglich

Eltern spielen mit einem Kleinkind
Eltern spielen mit einem Kleinkind. © Kawee / stock.adobe.com
Sie ist ausgesprochen beliebt: die Elternzeit. Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer haben im vorigen Jahr dieses Recht in Anspruch genommen. Aber ein Betrieb steht in den durchschnittlich 12 Monaten der Elternzeit nicht still. Darum können Arbeitgeber auch in der Elternzeit kündigen.
  • FUCHS-Briefe
  • Unwirksame Kündigung bei aufgeteilter Elternzeit

Aufgeteilte Elternzeit: Kündigungsschutz gilt immer

Ein Kind malt ein Bild
Unwirksame Kündigung bei aufgeteilter Elternzeit. Copyright: Pixabay
Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer haben im Jahr 2020 die Elternzeit genutzt. Kurz vor Beginn, während und direkt nach einer Elternzeit darf der Arbeitgeber ihnen nicht kündigen. Was aber gilt, wenn Beschäftigte die Elternzeit in mehreren Zeitabschnitten nehmen?
  • FUCHS-Briefe
  • Gewinnverzicht in der Elternzeit sichert Elterngeld

Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim Elterngeld für Selbstständige

Kinderhand
Für Selbständige wurde die Elternzeit-Regelung modifiziert. Copyright: Pixabay
Gut zu wissen: Gesellschafter können sich fürs Elterngeld arm machen und am Ende des Tages rechnet sich das doch. Diesen interessanten Weg hat das Bundessozialgericht (BSG) jetzt aufgemacht.
Zum Seitenanfang