Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1910
Unwirksame Kündigung bei aufgeteilter Elternzeit

Aufgeteilte Elternzeit: Kündigungsschutz gilt immer

Unwirksame Kündigung bei aufgeteilter Elternzeit. Copyright: Pixabay
Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer haben im Jahr 2020 die Elternzeit genutzt. Kurz vor Beginn, während und direkt nach einer Elternzeit darf der Arbeitgeber ihnen nicht kündigen. Was aber gilt, wenn Beschäftigte die Elternzeit in mehreren Zeitabschnitten nehmen?

Wird die Elternzeit aufgeteilt, gilt der Kündigungsschutz für jeden der bis zu vier möglichen Zeitabschnitte. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern im Fall eines Fitnesstrainers entschieden. Der Arbeitgeber war der Ansicht, dass der besondere Kündigungsschutz für den von ihm beantragten zweiten Teil der Elternzeit nicht mehr gelte. 

Der Arbeitnehmer hatte bei seinem Arbeitgeber die Elternzeit gleich für mehrere Zeitabschnitte beantragt. Das wurde auch so genehmigt. Nachdem er den ersten Teil der Elternzeit genommen hatte, war der zweiten Teil einige Monate später vorgesehen. Kurz vor Beginn der zweiten Phase Elternzeit kündigte ihm der Arbeitgeber. 

Es ist nicht nur der erste Abschnitt gemeint

Er war der Auffassung, dass die ordentliche Kündigung des Mitarbeiters rechtmäßig erfolgt sei, da sich dieser zum Zeitpunkt der Kündigung nicht in Elternzeit befunden habe. Den besonderen Kündigungsschutz vor Beginn einer Elternzeit könne er nicht geltend machen, da sich dieser nur auf den ersten Abschnitt beziehe. Dagegen wehrte sich der Trainer vor Gericht und gewann. 

Im neuen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sei klargestellt, so das LAG, dass der Kündigungsschutz mehrfach zur Anwendung kommt, wenn Elternzeit in Teilen genommen wird. Das BEEG gelte lediglich nicht für Fälle, in denen die Elternzeit einvernehmlich mit dem Arbeitgeber festgelegt werden muss und für die keine Ankündigungsfrist gilt. 

Fazit: Eine einmal vom Arbeitgeber genehmigte zeitlich unterteilte Elternzeit, schließt den Kündigungsschutz über alle Phasen hinweg ein.

Urteil: LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.4.2021, Az.: 2 Sa 300/20

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang