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Equal-Pay
  • FUCHS-Briefe
  • Verhandlungsgeschick nicht entscheidend für Gehaltshöhe

Bundesarbeitsgericht: Kein Einheitsgehalt für Frauen und Männer

Zwei Personen sitzen sich gegenüber
Zwei Personen sitzen sich gegenüber. © vchalup / stock.adobe.com
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen entschieden. Dabei haben die Richter einerseits viele neue Fragen aufgeworfen. Andererseits haben sie individuelle und geschlechterübergreifende Lohndifferenzierungen nicht verboten. Einen Einheitslohn gibt es nicht. FUCHSBRIEFE erklären, worauf Unternehmer jetzt achten müssen.
  • FUCHS-Briefe
  • Kernfrage: Was ist die Vergleichsgruppe?

Equal Pay: Zu wenig Personalleiter für Vergleich

Personen vor Geldscheinen
© Thomas Weißenfels / stock.adobe.com
Die Deutschen reden nur ungern über ihr Gehalt. Dabei interessiert es sie brennend, was andere verdienen. Das ist bei Führungskräften nicht anders. Um zu erfahren, ob nach Geschlecht unterschiedlich bezahlt wird, gibt es das Entgelttransparenzgesetz (EntgTransG). Dieses Instrument ist in der Praxis aber stumpf, wie das Beispiel einer der Personalchefin einer Bank zeigt.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitgeber müssen beweisen, dass sie nicht diskriminieren

Ungleiche Bezahlung muss wohl begründet sein

Nach wie vor verdienen Frauen bei gleicher Qualifikation zum Teil weniger als Männer. Der sogenannte Gender-Pay-Gap lag 2019 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts bei 19%. Noch sind es wenige Frauen, die auch gerichtlich gegen ein ungleiches Entgelt vorgehen. Das könnte sich jetzt ändern.
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  • Keine eingeschränkte Inbezugnahme möglich

Rosinen-Picken ist nicht zulässig

Die Tarifbindung der Betriebe in Deutschland schwächelt. Dabei kann es durchaus Vorteile haben, das Regelwerk anzuwenden, beispielsweise in der Zeitarbeit.
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