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Kündigungsschutz
  • FUCHS-Briefe
  • Ausgeweitet: Kündigungsverbot für Schwangere gilt schon vor Beschäftigungsbeginn

Kündigungsverbot ab dem Tag der Unterschrift

Wenig erfreut war ein mittelständischer Arbeitgeber, als der Gynäkologe bei seiner im Dezember unbefristet eingestellten Büroassistenz im Januar eine Schwangerschaft feststellte. Er kündigte das Arbeitsverhältnis. Sein Argument: Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gelte nur für beschäftigte Frauen. Den Streit musste das Bundearbeitsgericht (BAG) klären.
  • FUCHS-Briefe
  • Kündigung gilt als nicht zugestellt

Annahme verweigert

Eine Kündigung wirksam auszusprechen ist ja noch einfach. Sie aber ordnungsgemäß und gerichtsfest an Mann oder Frau zu bringen, ist keineswegs so banal, wie es sich anhört. Schätzungen besagen, dass rund fünf Prozent der Arbeitgeber das nicht fehlerfrei hinbekommen.
  • FUCHS-Briefe
  • Vorbereitung auf den neuen Job ist Arbeitszeit

Trainingstage zählen bei der Beschäftigungszeit

Der Betrieb braucht das Kündigungsschutzgesetz nur anwenden, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate beschäftigt ist. Aber wie verhält es sich, wenn in diesem Zeitraum auch zwölf Schulungstage angefallen sind?
  • FUCHS-Briefe
  • Landgericht weist Räumungsklage ab

Hohes Alter schützt vor Kündigung

Eine Eigenbedarfskündigung als Vermieter durchzusetzen, ist manchmal recht schwierig. Das Landgericht Berlin hat jetzt eine zusätzliche Hürde aufgebaut: Es stärkte die Rechte älterer Mieter.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze: Kündigung

Arbeitgeber braucht nicht sofort informieren

Die Kündigung eines Schwerbehinderten ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber die Vertretung nicht unverzüglich über sein Vorhaben informiert hat. Ungültig ist sie nur dann, wenn die Interessenvertretung komplett übergangen worden wäre. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden. Der Arbeitgeber hatte die Schwerbehindertenvertretung erst drei Monate nach dem Integrationsamt und dem Betriebsrat einbezogen.

Urteil: BAG vom 13.12.2018

  • FUCHS-Briefe
  • Früherer Angestellter scheitert vor Bundesarbeitsgericht

Kein Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

Ein Wiedereinstellungsanspruch steht nur Arbeitnehmern zu, die nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) abgesichert sind. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt klargestellt.
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