Arbeitsgericht hat über Zustell-Zeitpunkt entschieden
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat ein für Arbeitgeber positives Urteil gefällt. Das Gericht hat geklärt, wann eine postalische Kündigung als sicher zugestellt gilt. Wie schon die Landesarbeitsgerichte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern reichen Arbeitgebern nun zwei Belege aus.