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  • Urteil zur postalischen Zustellung von Kündigungen

Arbeitsgericht hat über Zustell-Zeitpunkt entschieden

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat ein für Arbeitgeber positives Urteil gefällt. Das Gericht hat geklärt, wann eine postalische Kündigung als sicher zugestellt gilt. Wie schon die Landesarbeitsgerichte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern reichen Arbeitgebern nun zwei Belege aus.
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  • Hohe Sicherheit rechtfertigt keine Ausnahme

E-Signatur darf nicht überall eingesetzt werden

Signing
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Elektronische Unterschriften sind inzwischen weit verbreitet Kein Wunder - sie beschleunigen den Schriftverkehr enorm. Auch in puncto Sicherheit haben E-Signaturen große Fortschritte gemacht. Dennoch dürfen nicht alle Dokumente elektronisch unterschrieben werden - noch nicht.
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  • Fraglich, ob Messengerdienst der Schriftform genügt

Ist eine Kündigung per Whatsapp gültig?

App-Symbol von Whatsapp mit Benachrichtigungs-Symbol
App-Symbol von Whatsapp mit Benachrichtigungs-Symbol. © Arno Burgi / dpa-Zentralbild / dpa / picture alliance
Die Technik ändert sich rasant und damit auch die Wege der Kommunikation. Im geschäftlichen Umgang gibt es allerdings nach wie vor formale Regeln wie Mitteilungen zu erfolgen haben. Strittig war zuletzt die Frage, ob es möglich ist per Messengererapp Whatsapp zu kündigen.
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  • Mietverträge aktualisieren

Überholte Klauseln gelten nicht

Indexmietverträge müssen die Schriftform aufweisen. Langjährige Altverträge müssen Sie regelmäßig überprüfen, um etwaige rechtliche Veränderungen erfüllen zu können, entschied der BGH.
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  • Schriftliche Zustimmung nicht erforderlich

Mietrecht: Wer zahlt, stimmt zu

Zahlt ein Mieter den erhöhten Mietzins drei Monate lang ohne Vorbehalt, dann ist der Aufschlag akzeptiert. Eine schriftliche Zustimmung ist dann nicht mehr erforderlich.
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