Arbeitsgericht hat über Zustell-Zeitpunkt entschieden
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat ein für Arbeitgeber positives Urteil gefällt. Das Gericht hat geklärt, wann eine postalische Kündigung als sicher zugestellt gilt. Wie schon die Landesarbeitsgerichte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern reichen Arbeitgebern nun zwei Belege aus.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg macht es Arbeitgebern leichter, den fristgerechten Zugang einer postalischen Kündigung zu belegen. Das LAG hat entschieden, dass bei einem Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben der „Beweis des ersten Anscheins“ für den Zugang des Schreibens beim Empfänger spricht.
Laut Urteil reicht es aus, den Einlieferungsbeleg und die