Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2293
Urteil zur postalischen Zustellung von Kündigungen

Arbeitsgericht hat über Zustell-Zeitpunkt entschieden

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat ein für Arbeitgeber positives Urteil gefällt. Das Gericht hat geklärt, wann eine postalische Kündigung als sicher zugestellt gilt. Wie schon die Landesarbeitsgerichte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern reichen Arbeitgebern nun zwei Belege aus.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg macht es Arbeitgebern leichter, den fristgerechten Zugang einer postalischen Kündigung zu belegen. Das LAG hat entschieden, dass bei einem Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben der „Beweis des ersten Anscheins“ für den Zugang des Schreibens beim Empfänger spricht. 

Laut Urteil reicht es aus, den Einlieferungsbeleg und die Kopie des Auslieferungsbeleges mit Unterschrift des Zustellers vorlegen zu können. Eine Empfangsbestätigung sei nicht mehr notwendig. Die Zustellung eines Schriftstückes gilt durch den dokumentierten Einwurf in den Briefkasten auch bei zeitweiser Abwesenheit des Empfängers als zugestellt. Allerdings muss das Schreiben zu den üblichen Zeiten von Postzustellungen in den Briefkasten gelangen. In diesem Fall gilt der ordnungsgemäße Zugang am Tag des Einwurfs des Schreibens erfolgt.

Kein Einschreiben mit Rückschein mehr notwendig

Damit ist die Zusendung einer Kündigung per Einschreiben-Rückschein nicht mehr notwendig. Bislang konnten Empfänger den Zugang unterlaufen, indem sie die Annahme verweigerten. So konnten sie einen fristgebundenen Zugang bei knappen Fristen vereiteln und Kündigungen aufschieben. Markus Pillok, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln bewertet das Urteil positiv: „Eine in der Praxis wichtige Frage zur richtigen Zustellung ist damit beantwortet.“

Im verhandelten Fall hatte eine angestellte Zahnärztin gegen ihre Kündigung geklagt. Sie hatte behauptet, dass ihr das Schreiben nicht zum Quartalsende am 30. September, sondern erst im Oktober zugestellt wurde. Sie wollte damit eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses um einige Monate erreichen. 

Fazit: Bei postalischen Kündigungen ist kein Einschreiben mit Rückschein mehr nötig. Das ist positiv für Arbeitgeber. Denn Briefe gelten als zugestellt, wenn der Einlieferungsbeleg und die Kopie des Auslieferungsbeleges mit Unterschrift des Zustellers vorgelegt werden können.

Urteil: LAG Nürnberg vom 15.6.2023, Az.: 5 Sa 1/23

Neueste Artikel
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 10: Performance, Gewinner und Verlierer

Fondsmanager im Projekt 8 geraten unter Druck

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In KW 10 zeigt sich im Performance‑Projekt 8 (vermögensverwaltende Fonds) ein klares Bild: Die Benchmark behauptet sich mit einem moderaten Verlust, während viele aktiv gemanagte Depots deutlich stärker zurückfallen. Handelsaktivitäten fanden nicht statt – alle Ergebnisse stammen aus der reinen Marktentwicklung, defensive Strategien erzielen in dieser Woche klare Vorteile.
  • Wochenbericht zu Projekt VII: Gewinner, Verlierer und Handelsstrategien

Ruhe im Markt, Risiko im Handel: Projekt 7 im Wochenfokus

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In KW 10 bleiben die meisten Private‑Banking‑Depots von Projekt 7 passiv – und profitieren davon. Drei aktive Häuser handeln im großen Stil, geraten aber kräftig ins Hintertreffen. Die Benchmark schlägt sämtliche Händler. Die Woche offenbart, wie stark sich Risiko und Rendite in ruhigen Marktphasen entkoppeln können.
  • Wochenbericht zu Projekt V in KW 10: Rendite, Risiko und Marktdynamik

Benchmark wackelt – und einige Vermögensverwalter nutzen die Chance

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In KW 10 zeigt sich ein ungewöhnlich klares Bild: Während die Benchmark leicht an Wert verliert, gelingt es nur wenigen Vermögensverwaltern, die Woche positiv oder stabil abzuschließen. Einige nutzen die Marktruhe geschickt, andere rutschen kraftvoll ab – trotz fehlender Handelsaktivität. Für Anleger liefert die Woche wertvolle Hinweise auf Risikomanagement und Positionierung.
Zum Seitenanfang