Zählen geplante Neueinstellungen mit?
Für die Kündigungsschutzregeln in Kleinbetrieben ist die Zahl der Beschäftigten entscheidend. Aber, wie muss der Arbeitgeber den Schwellenwert berechnen, ab dem das Gesetz gilt? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat dazu jetzt konkrete Hinweise gegeben.