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Schwellenwerte
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  • Kündigungsschutz richtig errechnen

Zählen geplante Neueinstellungen mit?

Kündigung Arbeitsvertrag
Kündigung. © Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Für die Kündigungsschutzregeln in Kleinbetrieben ist die Zahl der Beschäftigten entscheidend. Aber, wie muss der Arbeitgeber den Schwellenwert berechnen, ab dem das Gesetz gilt? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat dazu jetzt konkrete Hinweise gegeben.
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  • Amtszeit endet sofort

Schwerbehindertenvertretung: Fallbeil Schwellenwert

Junge Frau mit Down Syndrom
Junge Frau mit Down Syndrom. Copyright: Pexels
Ab 20 Mitarbeiter müssen Betriebe Schwerbehinderte beschäftigen oder eine Ausgleichsabgabe von monatlich 125 bis 220 Euro bezahlen. Für zwei Drittel der Betriebe ist die Vergabe von Arbeitsplätzen an Schwerbehinderte kein Problem, auch wenn sie nicht immer die vorgeschrieben Pflichtquote von fünf Prozent erreichen. Streit gab es jetzt in einem Betrieb in Köln darüber, ob die Schwerbehindertenvertretung ihre Arbeit einstellen muss, weil die Zahl der einschlägig Beschäftigten abgesunken war.
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  • Wann endet der Sonderkündigungsschutz für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Datenschutzbeauftragter nicht mehr nötig

Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt es seit 43 Jahren und zwar immer dann verpflichtend, wenn eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten personenbezogene Informationen mit IT-Systemen verarbeiten. Wichtig war dabei von Anfang an die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste sich damit beschäftigen, was mit dem Datenschutzbeauftragten passiert, wenn der Schwellenwert unterschritten ist und er sein Amt verliert.
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  • Was zählt: Besetzte Arbeitsplätze oder die Zahl der Leiharbeitnehmer?

Achtung: Kontinuierlicher Leiharbeitereinsatz stärkt die Mitbestimmung

Wie muss ein Unternehmen die Zahl seiner Beschäftigten ermitteln, wenn es viele Leiharbeiter hat? Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), schreibt vor, wenn die Einsatzdauer des Leiharbeiters sechs Monate übersteigt, ist er als Mitarbeiter zu zählen. Diese eigentlich eindeutige Ansage, hat Bundesgerichtshof (BGH) jetzt komplett neu gedeutet.
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