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Sozialauswahl
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  • Fehlerhafte Sozialauswahl

Betriebsstilllegung in Etappen erfordert besondere Sorgfalt

Geschlossen-Schild an der Fensterscheibe eines Geschäfts
Geschlossen-Schild an der Fensterscheibe eines Geschäfts. © Axel Bueckert / Getty Images / iStock
Die schlechte Konjunktur und die hohen Zinsen sorgen bereits seit einigen Monaten für mehr Insolvenzen. Die dann notwendigen Massenentlassungen und Sozialauswahl sind für den Arbeitgeber eine Gratwanderung durch das Arbeitsrecht, wie jetzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zeigt.
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  • Sozialauswahl korrekt anwenden

Sozialauswahl darf nicht nur die Qualifikation berücksichtigen

Kündigung Arbeitsvertrag
Kündigung Arbeitsvertrag. © Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Wenn Unternehmen Stellen abbauen, müssen sie oft nach Sozialauswahl kategorisieren. Die Kriterien sind klar definiert und wer hier trickst oder patzt, kann von den Gekündigten ein Problem bekommen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm deutlich.
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  • Fesseln angelegt

Bei Schwerbehinderten kaum möglich

In vielen Betrieben gibt es einen internen Arbeitsmarkt. Betriebsangehörige können sich auf freie Stellen bewerben. Nur was passiert, wenn ein Beschäftigter sich mehrmals meldet, aber keine Abteilung ihn haben will?
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  • Wertungsspielraum unbedingt nutzen

Bei den Kriterien zur Sozialauswahl hat der Arbeitgeber das Sagen

Bei Kündigungen geht es immer auch eine Sozialauswahl: Nicht das Rasenmäher-Prinzip soll gelten und aus einer Lostrommel sind die Kandidaten ebenfalls nicht zu ziehen. Soziale Gesichtspunkte spielen bei der Auswahl der Personen eine zentrale Rolle. Bislang offener Punkt: Wer gewichtet die gesetzlich vorgegebenen Kriterien?
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