Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
2945
Fehlerhafte Sozialauswahl

Betriebsstilllegung in Etappen erfordert besondere Sorgfalt

Geschlossen-Schild an der Fensterscheibe eines Geschäfts. © Axel Bueckert / Getty Images / iStock
Die schlechte Konjunktur und die hohen Zinsen sorgen bereits seit einigen Monaten für mehr Insolvenzen. Die dann notwendigen Massenentlassungen und Sozialauswahl sind für den Arbeitgeber eine Gratwanderung durch das Arbeitsrecht, wie jetzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zeigt.

Bei einer etappenweisen Betriebsstilllegung hat der Arbeitgeber keine freie Auswahl, wem er früher oder wem er später kündigt. Es sind die sozial schutzwürdigen Arbeitnehmer mit den notwendigen Abwicklungsarbeiten zu beschäftigen (Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz). Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden. 

Genau das aber habe das Unternehmen versäumt. So hat der Arbeitgeber die Vergleichsgruppen anhand der ursprünglich ausgeübten Tätigkeiten ausgewählt. Dies war allerdings falsch. Stattdessen hätte der Betrieb die Auswahl, aus Sicht der Kammer, „anhand der noch im Abwicklungsteam anfallenden Tätigkeiten vornehmen müssen“.

Abwicklungsteam ist Teil der Sozialauswahl

Vor dem Arbeitsgericht hatte ein Beschäftigter geklagt, der mit der zweiten Entlassungswelle die Kündigung erhielt. Insgesamt waren knapp 600 Arbeitnehmer betroffen. In der ersten Runde mussten 550 Beschäftigte gehen. Weitere 40 Mitarbeiter bekamen dagegen erst drei Monate später bzw. 13 Ex-Beschäftigte sechs Monate später die Entlassungspapiere. Sie hatten die Aufgabe, den Betrieb abzuwickeln. Der Betrieb musste deshalb eine Sozialauswahl treffen, die aber fehlerhaft verlief. 

Fazit: Eine fehlerhafte Sozialauswahl macht die Kündigung bei einer Betriebsstilllegung in Etappen rechtswidrig.

Urteil: LAG Düsseldorf vom 9.1.2024, Az.: 3 Sa 529/23

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht für KW 37: PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

Steiermark, BTV und FRÜH & PARTNER prägen die Handelswoche

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Vier Projekte, vier unterschiedliche Sieger und dennoch eine gemeinsame Botschaft. Während einige Vermögensführer hohe Verluste verkraften müssen, überzeugen andere Häuser mit außergewöhnlicher Stabilität. Benchmarkdepots behaupten sich teils überraschend stark, aktive Umschichtungen bleiben dagegen weitgehend ohne Wirkung. Die Auswertung der KW 37 offenbart klare Zusammenhänge zwischen Risiko und Erfolg. Wer die Woche wirklich geprägt hat, zeigen die Zahlen im Detail. Lesen Sie hier.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 37: Die Woche der Defensiven

BTV verteidigt die Spitze, Risiko wird zum Schlüsselfaktor

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Projekt 9 liefert in KW 37 bemerkenswerte Gegensätze. Während die größten Vermögen weiterhin von wenigen Teilnehmern dominiert werden, überzeugen bei Risiko und Wochenentwicklung häufig andere Häuser. Das Benchmarkdepot behauptet sich überraschend stark und lässt zahlreiche Wettbewerber hinter sich. Gleichzeitig sorgt die einzige aktive Umschichtung der Woche für Aufmerksamkeit. Wer wirklich überzeugt, zeigt sich erst im Zusammenspiel von Vermögen, Risiko und Performance. Lesen Sie hier.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 37: Vermögensverwalter im Vergleich

Steiermärkische Bank gewinnt die Woche, Genève Invest führt das Vermögensranking an

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Vier Teilnehmer liegen beim Gesamtvermögen vor dem Benchmarkdepot. Gleichzeitig zählt die Referenz in der Wochenwertung zu den stärkeren Teilnehmern und lässt einen Großteil des Feldes hinter sich. Die Auswertung der KW 37 zeigt bemerkenswerte Unterschiede zwischen Vermögensgröße, Wertentwicklung und Risiko. Während einige Spitzenreiter erhebliche Rückschläge hinnehmen müssen, überzeugen andere mit hoher Stabilität. Wer wirklich vorne liegt, offenbart erst der Blick hinter die Ranglisten.
Zum Seitenanfang