Vermächtnis im Ausland
Erben und Vermächtnisnehmer im Ausland sollten aufhorchen: Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) unterliegt ein vermächtnisweiser Erwerb eines Anspruchs auf Übertragung eines deutschen Grundstücks nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.