Vermächtnis im Ausland
Ein aktuelles Urteil des BFH ist für im Ausland ansässige Erben interessant, die in Deutschland Grundvermögen erben. Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen das Urteil auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht hat.
Erben und Vermächtnisnehmer im Ausland sollten aufhorchen: Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) unterliegt ein vermächtnisweiser Erwerb eines Anspruchs auf Übertragung eines deutschen Grundstücks nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.