Erbschaftssteuerliche Erleichterung bei GmbH-Anteilen
GmbH-Anteile unterliegen im Erbfall der Erbschaftsteuer, es gibt jedoch steuerliche Erleichterungen. Diese gelten nur, wenn der Erblasser mehr als 25% der Anteile besaß. Zudem stehen persönliche Freibeträge zur Verfügung.