Die Erbpacht ist im Kommen
Für Käufer im Erbbaurecht gilt es einige Punkte zu beachten
Käufer von Eigentumswohnungen im Erbbaurecht müssen einige Punkte beachten. Sie sollten darauf achten, dass möglichst wenige Verfügungsbeschränkungen und Zustimmungserfordernisse für die Nutzung bestehen. Üblich ist etwa eine Zustimmung des Erbbaurechtsgebers bei Verkauf oder Belastung der Immobilie.
Ein großer Vorteil ist, dass der Erbbauzins bei vermieteten Objekten steuerlich als Aufwand absetzbar ist. In der Praxis liegt er bei 2% bis 6% des Grundstückswerts. Er muss aber auch entrichtet werden, wenn keine Einnahmen erzielt werden, etwa weil die Immobilie leer steht. Besonders wichtig: Die zeitlich beschränkte Pacht senkt den Wert der Immobilien über die Jahrzehnte.
Wertabschlag bei Ablauf des Erbbaurechts
Der Abschlag auf Immobilien steigt bei Immobilien mit einer kurzen Restlaufzeit stark an. Denn am Ende der Laufzeit des Erbbaurechts fällt die Immobilie gegen eine Entschädigung an den Grundstückseigentümer. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Vereinbarung im Erbbauvertrag ab. Bei Wohngebäuden sind es mindestens zwei Drittel des Verkehrswerts des Gebäudes zum Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts.