Bundesrat bremst
Die Umlegung der Kosten von Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete soll eingeschränkt werden
Mieteinnahmen, die über der Mietpreisobergrenze liegen, sollen vom Vermieter für Wohnungen mit Mietpreisbremse zurückgezahlt werden – diese Verpflichtung soll bereits in Mietverträgen enthalten sein
- Die Länder wollen nicht (wie der Bund) eine exakte Definition, was unter „angespannter Wohnungsmarkt“ zu verstehen ist, sondern frei darüber entscheiden dürfen.
Fazit: Die Einwände bringen vor allem Verzögerung: Die Mietpreisbremse kommt eher 2016 als 2015.