Makler in der Pflicht
Makler müssen über den Energieverbrauch einer Immobilie informieren. Das bestätigt ein neues Gerichtsurteil.
Auch Makler müssen den Energieverbrauch einer Immobilie in der Werbung angeben, sofern ein Energieausweis vorliegt. Dieses Urteil des Landgerichts Würzburg vom September 2015 hat nun das Oberlandesgericht Bamberg bestätigt. Die Gerichte erklärten damit auch in zweiter Instanz, dass durch das Auftragsverhältnis die Informationspflichten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom Eigentümer auf den Makler übergehen. Bei einer Unterlassung der erforderlichen Angaben in der Werbung drohen Strafzahlungen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in Würzburg gegen einen Makler geklagt. Der Umweltverband möchte über die Gerichte eine Lücke in der Gesetzgebung schließen. Laut einer Untersuchung des Verbands aus dem vergangenen Jahr gaben rund ein Drittel der gewerblichen Anbieter den Energiekennwert nicht an.
Fazit: Achten Sie auch bei gewerblichen Immobilienanzeigen auf die Energieeffizienzangaben (§ 16a EnEV). Der energetische Zustand einer Immobilie wird als Kaufkriterium immer wichtiger.