Mietrecht: Dem Mieter Fristen setzen
Für Rückbauten von Einbauten ihrer Mieter müssen Vermieter Fristen setzen. Sonst bleiben sie auf den Kosten sitzen.
Erlauben Sie Einbauten in Ihrer vermieteten Wohnung, sollten sie zeitgleich den Rückbau durch den Mieter verlangen. Legen Sie zudem eine Frist fest, innerhalb derer der Mieter die Einbauten entfernen muss. Kommt der ausziehende Mieter dem nicht nach, können Sie Schadensersatz für die Rückbaukosten fordern. Ohne eine solche Klausel geht dies nicht. Die übliche Klausel zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands greift nämlich nicht immer. So hatte ein Mieter den PVC-Belag in der Küche durch Fliesen ersetzen lassen. Dies geschah mit Erlaubnis des Vermieters – aber ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Rückbaupflicht und vor allem ohne eine Fristsetzung für den Zeitpunkt. Der Mieter hatte sich beim Auszug zwar geweigert, das Rückgabeprotokoll zu unterschreiben. Er verweigerte aber nicht ausdrücklich einen Ausbau der Fliesen. Jedoch nannte er keine Frist, wann er handeln würde. Als der Vermieter dann selbst agierte, blieb er auf den Kosten sitzen.
Fazit: Genehmigen Sie Einbauwünsche Ihrer Mieter nur mit genauer Fristsetzung für die Umsetzung eines eventuellen Rückbaus beim Auszug.