Neue Bewertung
Die Immobilienbesteuerung soll neuen Regeln folgen. Das wünscht sich jedenfalls der Bundesrat.
Die Besteuerung von Immobilien soll bald auf neuen Bewertungsgrundlagen fußen. Der Bundesrat hat die Bundesregierung zum entsprechenden Handeln aufgefordert. Die steuerlich anzusetzenden Regelherstellungskosten werden angehoben. Sie liegen bspw. bei freistehenden Einfamilienhäusern zwischen 655 Euro und 1.260 Euro je Quadratmeter. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 690 Euro bis 1.190 Euro je m². Die Zuschläge gegenüber den bisherigen Werten liegen bei gut 10%. Diese Regelsätze sind zudem künftig dynamisiert. Denn sie sollen nach den Vorstellungen des Bundesrates an den Baukostenindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt werden. Bisher wurden sie nur in unterschiedlichen Zeitabständen angepasst. Die Neuregelungen sind in Zusammenhang mit dem Verfahren des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschafts- und Schenkungssteuer am 8. Juli zu sehen. Dort geht es ja auch um die „richtige“ Bewertung von Immobilien. Die Länder als Nutznießer der Steuer wollen offenbar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens Besteuerungsgrundlagen schaffen, die durch höhere Bewertungen auch höhere Einnahmen versprechen.
Fazit: Vor allem die Dynamisierung der Regelherstellungskosten wird zu einem Abschöpfen von inflationsbedingten Wertzuwächsen führen.