Wann schriftlich Pflicht ist
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Regeln zur Bekanntgabe von Bescheiden und Anordnungen präzisiert.
Die neue Abgabenordung des BMF legt fest, wann sich das Finanzamt schriftlich äußern muss und wann dies auch mündlich geschehen darf. Die schriftliche Bekanntgabe ist demnach grundsätzlich dann zwingend, wenn sie gesetzlich geregelt ist. Dies ist der Fall bei
- Steuerbescheiden
- Einspruchsentscheidungen
- verbindlichen Zusagen
- Pfändungsverfügungen
- der Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung
- Haftungs- und Duldungsbescheiden
- Prüfungsanordnungen (§ 196 AO)
- und der Androhung von Zwangsmitteln.
Fazit: In der Praxis gibt es immer wieder Finanzbeamte, die diese Regeln außer Acht lassen. Nutzen Sie dies gegebenenfalls, um Einspruch gegen Bescheide und Anordnungen einzulegen.