Erbschaftsteuer: Beweislast für Erben bei wertlosem Nachlass
Die Erbschaftsteuer bemisst sich normalerweise nach dem Wert des Erbes am Todestag des Erblassers. Doch was passiert, wenn der Erbe ohne eigenes Verschulden keinen Zugriff auf den Nachlass hat? Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden.