Verpackungsrecycling: Licht in der Kiste
Recycling: Mehr Licht
Der neue Mindeststandard zum Verpackungsrecycling lässt vieles im Dunkeln (FB berichteten am 19.9.). „Urheber" ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR; in Übereinstimmung mit dem Umweltbundesamt). Wir haben dort nachgehakt. Geklärt ist:
Der neue Mindeststandard (Vergünstigung!) bezieht sich nur auf Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen!
Nur die Verpackung, die sich in der Praxis wirklich aussortieren und verwerten lässt, wird als recyclingfähig eingeordnet.
Begünstigt werden nun recyclingfähige Verpackungen, die im Rahmen der „Systembeteiligung" (meint: Sammel-/Entsorgungssysteme) anfallen. Zur Höhe der „Belohnung" wird im Standard aus Wettbewerbsgründen keine Regelung getroffen (legen die einzelnen Systeme fest).
„Gut" sind laut ZSVR z.B. Verpackungen, die nur aus einem Kunststoff bestehen, ein kleines Etikett haben und von Recyclinganlagen gerne zu neuen Produkten verarbeitet werden.
Mehr Informationen zum Thema
Mehr zum Mindeststandard hier:
https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/mindeststandard-21-verpackg/
Fazit
Die Verfahren der Systeme, Pflichten, Rechte sowie die Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung nach dem neuen Standard sind keine leichte Kost. Auch Einkäufer müssen sich Zeit nehmen, die Materie zu durchdringen. Gehen Sie auch auf Ihren Entsorger zu wegen der finanziellen Anreize. Aber dort braucht man sicher noch Zeit ...
Hinweis: Hier können Sie checken Sie, ob Sie der Grundpflicht zur Systembeteiligungspflicht unterliegen: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/schnell-check/