20 Prozent geringere Miete bei Baulärm
Lärm ist ein Mietmangel, das gilt auch für Baukrach in der Nachbarschaft. Wenn in unmittelbarer Nähe zur Wohnung gebaut wird, ist weniger Mietzins zu zahlen, entschied das Landgericht (LG) Berlin (Urteil vom 15.1.2019, Az.: 67 S 309/18).
Direkt neben der Wohnung wurde eine Tiefgarage abgerissen und stattdessen ein Hochhaus errichtet. Die Arbeiten dauerten gut zwei Jahre. Die Mieterin wollte für diese Zeit die Miete mindern, die Vermieterin wollte das aber nicht akzeptieren. Der Streit landete vor Gericht.
Die Richter entschieden zugunsten der Mieterin. Sie hielten für die Zeit der Bauarbeiten eine Minderungsquote von 20 Prozent für angemessen. Der Lärm von der Baustelle sei ein Mangel.
Dauern die Bauarbeiten länger, ist für die Gesamtzeit eine einheitliche Kürzungsquote zu ermitteln, selbst wenn die Lärmbelästigung nicht immer gleich ist.
Segment |
Preissteigerung seit 2004 |
Quelle: empirica, Grundlage öffentlich inserierte Immobilienpreise; EZFH = Ein- und Zweifamilienhäuser Neubau, ETW = Eigentumswohnungen Neubau |
|
EZFH Bundesgebiet |
+52,0% |
EZFH kreisfreie Städte |
+67,1% |
EZFH Landkreise |
+43,0% |
ETW Bundesgebiet |
+63,4% |
ETW kreisfreie Städte |
+88,2% |
ETW Landkreise |
+49,2% |
Mieten Bundesgebiet |
+43,9% |
Mieten kreisfreie Städte |
+42,5% |
Mieten Landkreise |
+30,8% |
Weitere Informationen
Fazit:
Bauarbeiten in unmittelbarer Nachbarschaft sind ein Grund zur Minderung der Miete.