Zutritt zur Wohnung nicht dauerhaft verhindern
Das ist schon ungewöhnlich: Mieter weigern sich, den Neu-Eigentümer ihrer genutzten Immobilie zu einer Besichtigung hereinzulassen. Acht Termine ließen sie unter fadenscheinigen Gründen platzen. Das Amtsgericht München setzte der Posse ein Ende.