Arbeitgeber braucht die Zustimmung für Lohnkürzung
Will der Arbeitgeber einem Beschäftigten seinen Stundenlohn kürzen, ist immer eine unterzeichnete Vereinbarung nötig. Es reicht nicht, ihm das nur mündlich mitzuteilen. Denn: Schweigen ist im Rechtsverkehr grundsätzlich keine Willenserklärung.
Urteil: Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern vom 2.4.2019, Az.: 5 Sa 221/18