Beim Immo-Verkauf hilft manchmal das Finanzamt
In bestimmten Fällen lassen sich die Ausgaben für Notar, Rechtsanwalt oder Makler beim Immobilienverkauf steuerlich absetzen. Bedingung ist, dass die erzielte Kaufsumme zur Finanzierung eines neuen Vermietungsobjektes verwendet wird.
Das entschied das Finanzgericht (FG) Köln.
Die Klägerin hatte die Voraussetzungen erfüllt. Sie hatte das Haus, in dem ihre Eltern lebten, verkauft und den Erlös in eine neue Wohnung investiert. Diese vermietete sie an ihre Eltern.
Neue Immobilie notwendig
Sie deklarierte die Eigentumswohnung als neues Vermietungsobjekt. Die erzielten Mieten erklärte sie als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Außerdem machte sie die Veräußerungsnebenkosten von 4.270 Euro als Werbungskosten geltend.
Das Finanzamt wollte die Ausgaben nicht anerkennen. Das FG entschied jedoch zugunsten der Klägerin: Die Werbungskosten sind anzuerkennen.
Weitere Informationen
FG Köln vom 21.3.2018, Az.: 3 K 2365/15
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
Fazit
Wird der Veräußerungserlös zur Finanzierung eines neuen Vermietungsobjektes verwendet, sind die mit dem Verkauf verbundenen Ausgaben als Werbungskosten abzusetzen.