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Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge nutzen

Berechnung des Grundlohns ist entscheidend

Wer regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeitet oder Schichtzuschläge bekommt, sollte ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) kennen. Der hat jetzt entschieden, auf welcher Lohnbasis die steuerfreien Zuschläge berechnet werden.
Beiträge des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse stellen mangels Zufluss keinen laufenden Arbeitslohn dar. Sofern diese Beiträge
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